Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) von Tom's Original - KAMAFU GmbH

Leistung

Die Tom’s Original - KAMAFU GmbH, nachfolgend Tom’s Original genannt, verpflichtet sich, bei der Ausführung von Aufträgen in sorgfältiger Weise vorzugehen. Wir verpflichten uns, den Anlass zeitgerecht und mängelfrei laut Auftrag durchzuführen.

Auftragsbestätigung

Ein Auftrag mit Tom’s Original muss schriftlich durch den Auftragsgeber erfolgen. Die Auftragsbestätigung durch Tom’s Original erfolgt auch schriftlich. Durch diese Auftragsbestätigung kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Preise

Dauert der Eventeinsatz länger als die offerierten Zeiten so verrechnen wir folgende Stundensätze für das Personal:

  • Eventleiter: CHF 95 pro Stunde
  • Eventmitarbeiter: CHF 73 pro Stunde
  • Projektleiter: CHF 145 pro Stunde
  • Die Zeiten werden je angebrochener 1⁄4 Stunde verrechnet.

Für Fahrtkosten berechnen wir CHF 2,05 je gefahrenen Kilometer.
Reisekosten des Personals werden mit CHF 60 je Stunde verrechnet. Wir verrechnen keine Nachtzuschläge bei den Personalkosten.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Gültigkeit des Angebotes

Unsere Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich Rückbestätigung.

Annullierungskosten

Bei Annullierung des Anlasses durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • Mehr als 90 Tage vor dem Event: CHF 250
  • 90 Tage bis 31 Tage vor dem Event: 35% der Auftragssumme
  • 30 Tage bis 15 Tage vor dem Event: 50 % der Auftragssumme
  • 14 Tage bis 8 Tage  vor dem Event:  75 % der Auftragssumme
  • 7 Tage bis 0 Tage vor dem Event: 100% der Auftragsumme

Wird der Event auf Grund höherer Gewalt wie z.B. Unfall, Behinderung auf der Strasse, Krankheit, etc. durch Tom’s nicht durchgeführt, so besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Schadenersatz für den Auftraggeber.

Infrastruktur von Lokalitäten und Gelände

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom) und Platzangebot in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Gegebenheiten der Lokalität als erschwert oder nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung möglich ist

Ausnahmebewilligungen / Parkmöglichkeiten

Spezialbewilligungen für die Zufahrt des Standortes werden vom Auftraggeber eingeholt. Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge müssen vorhanden sein. Allfällige Parkgebühren werden dem Auftraggeber verrechnet.

Marketing 

Tom’s Original promotet jeden Event auf seinen Social Media Kanälen. Des Weiteren verwendet Tom’s Original jeden Event als Referenz mit dem Logo des Auftraggebers. Bewertungen können und werden auf allen Seiten gepostet. Die Einwilligung, gegen dieses Marketing kann jederzeit vom Auftraggeber widerrufen werden.

Datenschutz

Tom’s Original erhebt und speichert persönliche Daten welche für die Durchführung unserer Dienstleistungen notwendig sind. Z.B. Rechnungsadresse. Der Kunde willigt dieser Nutzung seiner Daten ein, sobald eine Anfrage eingereicht wird. Tom’s Original gibt keine Daten an Dritte weiter, ausser dies ist für die Durchführung eines Events notwendig, z.B. an Partner für die Lieferung & Erbringung von Zusatzdienstleistungen. Die Löschung der persönlichen Daten kann jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben schriftlich beantragt werden.

Haftung

Tom’s haftet lediglich für Schäden die auf ein Verschulden von Tom’s oder deren Mitarbeiter zurückzuführen sind. Für Schäden durch Gäste des Auftraggebers haftet der Auftraggeber oder der Gast.

Forderungen aufgrund von Verspätungen und Verhinderung durch unvorhersehbarer Verkehrs- und Umwelteinflüssen werden ausdrücklich wegbedungen.

Eine Haftung in Bezug zu Covid 19 wird ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes obliegen dem Veranstalter

Zahlungen

Bei Auftragserteilung fallen 30% an Vorauszahlung an. Die Vorauszahlung ist vor dem Anlass zu begleichen. Rechnungen sind mit einer Frist von 14 Tagen zu begleichen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich rechtswirksam möglichst nahekommt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus Verträgen mit Tom’s ist Zürich oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von Tom’s. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.

Stand: 01.01.2022